Ines Lanfermann-Heckmanns
Partnerin
Jahrgang 1961
Diplom-Kauffrau; Steuerberaterin seit 1992 / Wirtschaftsprüferin seit 1993
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Abitur 1980
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 1980 – 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Freie Universität Berlin 1982 – 1987
Berufliche Laufbahn:
Prüferin und wissenschaftliche Mitarbeiterin „Big Four“-Gesellschaft 1988 – 1992
Gesellschafter / Geschäftsführerin bei Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Partnerin bei Penner + Partner GbR seit 1997
Fachliche Gremientätigkeit:
Mitglied im Arbeitskreis Körperschaftsteuer beim Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
Berufständische Gremien:
Vorstand des Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.
Aktuelles
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt (z. B. 2 V 127/25).
mehrDie Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte sol...
Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers zu entscheiden (Az. 4 K 1875/23 G, AO).
mehrErnstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land zur Ermittlung eines Grund...
Das FG Düsseldorf hatte ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung eines Grundsteuerwerts und entschied über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids (Az. 11 V 2128/24 A (BG)).
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