Ines Lanfermann-Heckmanns
Partnerin
Jahrgang 1961
Diplom-Kauffrau; Steuerberaterin seit 1992 / Wirtschaftsprüferin seit 1993
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Abitur 1980
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 1980 – 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Freie Universität Berlin 1982 – 1987
Berufliche Laufbahn:
Prüferin und wissenschaftliche Mitarbeiterin „Big Four“-Gesellschaft 1988 – 1992
Gesellschafter / Geschäftsführerin bei Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Partnerin bei Penner + Partner GbR seit 1997
Fachliche Gremientätigkeit:
Mitglied im Arbeitskreis Körperschaftsteuer beim Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
Berufständische Gremien:
Vorstand des Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.
Aktuelles
Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan unmöglich
Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher nicht in Betracht. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 869/22).
mehrVerwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen
Der vzbv hält Verwahrungsentgelte von Banken für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun BGH.
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Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
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