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Team

Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.

Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.

Zu unserem Team gehören:

  • 1 Wirtschaftsprüfer
  • 16 Steuerberater
  • 5 Steuerfachwirte
  • 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
  • 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
  • 11 Steuerfachangestellte
  • 1 Buchhalterin

Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.

Aktuelles

15.04.2024

EU-Justizprogramm auf dem Prüfstand

Derzeit führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Bewertung ihres Förderprogramms Justiz durch. Dieses stellt zum Erhalt und zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, justizieller Zusammenarbeit und Zugang zum Recht EU-Fördermittel bereit. Die Konsultation richtet sich explizit auch an Angehörige der Rechtsberufe und ihre Berufsverbände. Darüber informiert die BRAK.

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15.04.2024

Strategie für Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe

Die EU-Kommission führt derzeit eine Bestandsaufnahme bezüglich der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe 2021-2024 durch. Darauf macht die BRAK aufmerksam.

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15.04.2024

Rechtsanwaltsgebühren: Eine einzige Schutzschrift kann mehrere Verfahrensgebühren auslösen

Wird eine zentral hinterlegte Schutzschrift bei mehreren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von verschiedenen Gerichten herangezogen, löst dies auch die Verfahrensgebühr für den verfassenden Rechtsanwalt mehrfach aus, so das OLG Schleswig (Az. 9 W 7/23). Darauf weist die BRAK hin.

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