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Team

Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.

Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.

Zu unserem Team gehören:

  • 1 Wirtschaftsprüfer
  • 16 Steuerberater
  • 5 Steuerfachwirte
  • 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
  • 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
  • 11 Steuerfachangestellte
  • 1 Buchhalterin

Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.

Aktuelles

18.10.2024

Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums angenommen

Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine Vielzahl von Änderungen aufgenommen. Daneben wurde auch das Gesetz zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums 2024 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat muss beiden Gesetzen zustimmen. Dafür ist voraussichtlich die Bundesratssitzung am 22.11.2024 vorgesehen.

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18.10.2024

Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 17. Oktober 2024

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 17. Oktober 2024.

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18.10.2024

Zweitwohnungssteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht

Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich die Klägerin gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Schotten wandte (Az. 8 K 2687/23.GI).

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