Wirtschaftsprüfung
(teilgenommen am System für Qualitätskontrolle gem. § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO)
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsstandards
- Satzungsmäßige und freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsstandards
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Gründungsprüfungen
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Sonderprüfungen (z. B. Unterschlagungs- und Prospektprüfungen)
- Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57a Abs. 3 WPO)
Aktuelles
Streit um maßgefertigten Acryltisch: Rücktritt wegen „Mangels“ unwirksam
Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches erachtete das AG München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam und wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.890 Euro ab (Az. 161 C 19921/20).
mehrEU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort
Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt.
mehrHautkrebs-Erkrankung eines Polizisten keine Berufskrankheit
Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u. a. im Streifendienst. Dies entschied das VG Aachen (Az. 1 K 2399/23).
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