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Penner und Partner Kanzlei-App

Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

Download für Android-Geräte ...oder geben Sie in der Suchleiste des Google Play Store "Meine Steuern und Finanzen App" ein.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

Aktuelles

10.07.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben veröffentl...

Das BMJV hat am 10.07.2025 einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.

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10.07.2025

Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt Münster für Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins

Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 3 K 910/23).

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10.07.2025

Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster muss entfernt werden

Das OVG NRW hat dem Eilantrag des Autors eines Buches stattgegeben und der Stadt Münster aufgegeben, den Hinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu entfernen. Dieser verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Az. 5 B 451/25).

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