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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:
Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats
Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.
Wissenswertes zum Nachschlagen
Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ – zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.
Wichtige Steuertermine
„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.
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News
Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze
Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich gegen eine Baugenehmigung für eine 6 Meter lange Garage an der gemeinsamen Grundstücksgrenze im Westen des Baugrundstücks wandte (Az. RO 7 S 25.1158).
mehrKein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis eines Aufmaßes angefe...
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. So entschied das AG München auch im Fall eines nicht montierten Einbauschranks (Az. 271 C 21680/24).
mehrOffenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen
Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Verkäufer sind verpflichtet, auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinzuweisen - auch ohne Nachfrage des Käufers (Az. 3 O 150/21).
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