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Auditing

Participation in the quality control system according to section 57a paragraph 6 sentence 7 of the auditors' statutes (WPO)

  • Statutory annual audits according to German and International accounting standards
  • Mandatory and voluntary annual audits according to German and international accounting standards
  • Audits according to the German brokers' and commercial developers' ordinance
  • Audits of business set-ups
  • Audits with regard to change of corporate form or mergers
  • Special audits (e.g. defalcation or due diligence audits)
  • Quality control auditor (section 57a paragraph 3 of the auditors' statutes WPO)

Wirtschaftsprüfung (auditing) Penner + Lanfermann

News

07.12.2023

Alarmierender Rückgang bei der Innovationsbereitschaft

Die aktuellen Herausforderungen erfordern neuartige Lösungen, doch die Unternehmen hierzulande planen 2023 weniger Investitionsaktivitäten als je zuvor in einem DIHK-Innovationsreport erfasst wurden. Zu den größten Hemmnissen zählen Bürokratie und Fachkräftemangel. Jetzt gilt es dringend, gegenzusteuern.

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07.12.2023

IAASB: Prüfungsstandard für weniger komplexe Unternehmen (ISA for LCE) veröffentlicht

Das IAASB hat einen eigenständigen Prüfungsstandard für die Prüfung weniger komplexer Unternehmen veröffentlicht (ISA for LCE). Dieser Prüfungsstandard bietet dieselbe Prüfungssicherheit wie eine Prüfung, die nach den International Standards on Auditing (ISAs) durchgeführt wird. Dazu informiert die WPK.

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07.12.2023

BFH zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteue...

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei einem Land- und Forstwirt, der im Jahr 2021 seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG versteuert und durch das Überschreiten der in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG neu eingeführten Umsatzgrenze von 600.000 Euro seine Umsätze im Folgejahr 2022 der Regelbesteuerung unterwerfen muss, der Vorsteuerausschluss des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG für im Jahr 2021 bezogene Eingangsleistungen, die erst in 2022 zu Ausgangsumsätzen führen, entgegensteht (Az. XI R 14/22).

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