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International

XLNC

Global professional excellence

Als unabhängiges Mitglied der XLNC, einer globalen Allianz von internationalen Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs- und Anwaltskanzleien, ist unsere Kanzlei in der Lage, die bestmögliche Beratung auf globaler Ebene anzubieten.

Durch XLNC haben wir Zugang zu Experten auf der ganzen Welt, welche eine Beratung zu lokalen Vorschriften, Compliance und Markteinführungsstrategien im jeweiligen internationalen Raum möglich machen.

Dabei eröffnet die breite internationale Präsenz von XLNC sowohl uns als auch unserer Mandantschaft einen Zugang zum globalen Markt.

Wir stehen durch unsere XLNC-Mitgliedschaft somit in direkter Verbindung zu qualitativ hochwertigen Firmen in nahezu allen wichtigen Finanz- und Handelszentren weltweit.

Das hilft Ihnen und uns nicht nur bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten über nationale Grenzen hinaus, sondern auch bei der Suche internationaler Unterstützung, zusätzlich zu unseren Dienstleistungen innerhalb des nationalen Marktes.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Erfolg zu unterstützen, wo auch immer Ihr Geschäft Sie hinführt.

Für weitere Informationen besuchen Sie XLNC online unter (www.xlnc.org).

Über XLNC

Haftungsausschluss

XLNC ist eine globale Allianz unabhängiger professioneller Unternehmen. XLNC, eine nach schweizerischem Recht gegründete Gesellschaft, fungiert ausschließlich als Verwaltungsressource der Allianz und erbringt daher keine Rechts-, Prüfungs- oder sonstigen professionellen Dienstleistungen jeglicher Art an Dritte. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von XLNC-Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. XLNC und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich getrennte und eigenständige Einheiten. Diese Unternehmen stehen nicht in Beziehung zu einem Mutterunternehmen, einer Tochtergesellschaft, eines Partners, eines Joint Ventures, eines Vertreters oder eines Netzwerks. Keine Mitgliedsfirma von XLNC hat die Befugnis (tatsächlich, offensichtlich, implizit oder anderweitig), XLNC oder eine andere XLNC-Mitgliedsfirma in irgendeiner Weise gleichermaßen zu verpflichten oder zu binden. Auch XLNC hat keine solche Befugnis, eine Mitgliedsfirma zu verpflichten oder zu binden. Alle XLNC-Mitglieder sind unabhängige Unternehmen. Als solche erbringen sie ihre Dienstleistungen ausschließlich auf eigene Rechnung (einschließlich Nutzen und Risiko), ohne dass XLNC und / oder andere XLNC-Mitgliedsunternehmen beteiligt sind.

Aktuelles

04.12.2023

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).

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04.12.2023

Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im Krankenhaus

Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).

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04.12.2023

Kurzfristige Vermietung von Unterkünften: Neue EU-Regeln für mehr Transparenz

Mit neuen Vorschriften soll lt. EU-Parlament mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.

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