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International

XLNC

Global professional excellence

Als unabhängiges Mitglied der XLNC, einer globalen Allianz von internationalen Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs- und Anwaltskanzleien, ist unsere Kanzlei in der Lage, die bestmögliche Beratung auf globaler Ebene anzubieten.

Durch XLNC haben wir Zugang zu Experten auf der ganzen Welt, welche eine Beratung zu lokalen Vorschriften, Compliance und Markteinführungsstrategien im jeweiligen internationalen Raum möglich machen.

Dabei eröffnet die breite internationale Präsenz von XLNC sowohl uns als auch unserer Mandantschaft einen Zugang zum globalen Markt.

Wir stehen durch unsere XLNC-Mitgliedschaft somit in direkter Verbindung zu qualitativ hochwertigen Firmen in nahezu allen wichtigen Finanz- und Handelszentren weltweit.

Das hilft Ihnen und uns nicht nur bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten über nationale Grenzen hinaus, sondern auch bei der Suche internationaler Unterstützung, zusätzlich zu unseren Dienstleistungen innerhalb des nationalen Marktes.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Erfolg zu unterstützen, wo auch immer Ihr Geschäft Sie hinführt.

Für weitere Informationen besuchen Sie XLNC online unter (www.xlnc.org).

Über XLNC

Haftungsausschluss

XLNC ist eine globale Allianz unabhängiger professioneller Unternehmen. XLNC, eine nach schweizerischem Recht gegründete Gesellschaft, fungiert ausschließlich als Verwaltungsressource der Allianz und erbringt daher keine Rechts-, Prüfungs- oder sonstigen professionellen Dienstleistungen jeglicher Art an Dritte. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von XLNC-Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. XLNC und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich getrennte und eigenständige Einheiten. Diese Unternehmen stehen nicht in Beziehung zu einem Mutterunternehmen, einer Tochtergesellschaft, eines Partners, eines Joint Ventures, eines Vertreters oder eines Netzwerks. Keine Mitgliedsfirma von XLNC hat die Befugnis (tatsächlich, offensichtlich, implizit oder anderweitig), XLNC oder eine andere XLNC-Mitgliedsfirma in irgendeiner Weise gleichermaßen zu verpflichten oder zu binden. Auch XLNC hat keine solche Befugnis, eine Mitgliedsfirma zu verpflichten oder zu binden. Alle XLNC-Mitglieder sind unabhängige Unternehmen. Als solche erbringen sie ihre Dienstleistungen ausschließlich auf eigene Rechnung (einschließlich Nutzen und Risiko), ohne dass XLNC und / oder andere XLNC-Mitgliedsunternehmen beteiligt sind.

Aktuelles

19.04.2024

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook

Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden kann, zeigen nun erste Entscheidungen des OLG Oldenburg (Az. 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23).

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19.04.2024

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg

Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen die Aufhebung seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wandte (Az. 1 L 883/24).

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19.04.2024

Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten

Das SG Hannover entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten für einen entwichenen Häftling, der bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag, zu erstatten (Az. S 11 KR 285/19 KH).

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