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Ines Lanfermann-Heckmanns

Partnerin

Jahrgang 1961
Diplom-Kauffrau; Steuerberaterin seit 1992 / Wirtschaftsprüferin seit 1993

Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de

Ausbildung:

Abitur 1980
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 1980 – 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Freie Universität Berlin 1982 – 1987

Berufliche Laufbahn:

Prüferin und wissenschaftliche Mitarbeiterin „Big Four“-Gesellschaft 1988 – 1992
Gesellschafter / Geschäftsführerin bei Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Partnerin bei Penner + Partner GbR seit 1997

Fachliche Gremientätigkeit:

Mitglied im Arbeitskreis Körperschaftsteuer beim Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.

Berufständische Gremien:

Vorstand des Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.

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Aktuelles

22.08.2025

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG

Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie im Bankensektor in Deutschland. Das BMF veröffentlicht den Referentenentwurf.

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22.08.2025

Zuschläge für Zytostatika & Co.: Landessozialgericht weist Klage gegen Schiedsspruch ab

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden, dass der von der Schiedsstelle für die Zubereitung u. a. von Zytostatika festgesetzte, den Apotheken zu erstattende Herstellungszuschlag rechtmäßig ist. Der Zuschlag muss damit nicht - wie vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gefordert - abgesenkt werden (Az. L 16 KR 423/22 KL).

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22.08.2025

Wettvermittlungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten

Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen (Az. 16 K 1182/22).

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