Ines Lanfermann-Heckmanns
Partnerin
Jahrgang 1961
Diplom-Kauffrau; Steuerberaterin seit 1992 / Wirtschaftsprüferin seit 1993
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Abitur 1980
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 1980 – 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Freie Universität Berlin 1982 – 1987
Berufliche Laufbahn:
Prüferin und wissenschaftliche Mitarbeiterin „Big Four“-Gesellschaft 1988 – 1992
Gesellschafter / Geschäftsführerin bei Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Partnerin bei Penner + Partner GbR seit 1997
Fachliche Gremientätigkeit:
Mitglied im Arbeitskreis Körperschaftsteuer beim Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
Berufständische Gremien:
Vorstand des Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.
Aktuelles
Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was Betriebe jetzt wissen müssen
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. 2028 folgt die Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen. Mittelfristig dürfte dieser Digitalisierungsanstoß die Effizienz der betrieblichen Abläufe lt. DIHK merklich erhöhen. Doch gerade für viele kleinere Betriebe bedeutet die anstehende Umstellung eine Herausforderung.
mehrHerbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen Bedingungen
Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter zurückgeht. In der Herbstprognose der EU-Kommission wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 0,9 % für die EU und von 0,8 % für das Euro-Währungsgebiet in Aussicht gestellt. Anschließend dürfte sich das Wirtschaftswachstum weiter beschleunigen.
mehrSiebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
Das BMF hat am 14.11.2024 den Referentenentwurf für eine „Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung“ veröffentlicht. Durch die Erweiterung der CbCR-Ausdehnungsverordnung vom 11.06.2018 soll der Austausch länderbezogener Berichte mit den Staaten und Gebieten Albanien und die Ukraine zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin 31.03.2025 ermöglicht werden.
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