Team
Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.
Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.
Zu unserem Team gehören:
- 1 Wirtschaftsprüfer
- 16 Steuerberater
- 5 Steuerfachwirte
- 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
- 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
- 11 Steuerfachangestellte
- 1 Buchhalterin
Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.
Aktuelles
Beschwerde zurückgewiesen: Akteneinsicht in elektronische Bußgeldakten über PDF/A
Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten erfolgt in Hessen durch die Übermittlung der Akte als PDF/A an den Verteidiger des Betroffenen. Das OLG Frankfurt führte im Rahmen der Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde eines Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich dazu aus, wie Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten zu erfolgen hat (Az. 2 ORbs 95/25).
mehrKommissionsvorschlag für rechtzeitige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.
mehrAnwaltliche Mandatsverträge können widerrufen werden
Werden Anwaltsverträge rein digital geschlossen, können sie widerrufen werden und der Honoraranspruch entfällt ersatzlos. Auf diese Entscheidung des LG Flensburg weist die BRAK hin (Az. 4 O 80/25).
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