Team
Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.
Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.
Zu unserem Team gehören:
- 1 Wirtschaftsprüfer
- 16 Steuerberater
- 5 Steuerfachwirte
- 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
- 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
- 11 Steuerfachangestellte
- 1 Buchhalterin
Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.
Aktuelles
Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe Berichtsmonat September 2025
Im September ist laut BMWE die Produktion im Produzierenden Gewerbe gestiegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie preis-, kalender- und saisonbereinigt 1,3 Prozent über dem Vormonat; im August war sie vor allem in Folge einer Sonderentwicklung in der Automobilindustrie (Werksferien) um 3,7 Prozent gefallen.
mehrErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung in einem sog. Dieselverfahren
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Zurückweisung einer Berufung im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem Fall des sog. Diesel-Abgasskandals richtet (Az. 2 BvR 1760/22).
mehrBFH: Der „kostenlose“ erstmalige Zugang zum E-Abo einer Zeitung war in den Jahren 2009 bis 2012 wirk...
Der BFH hat entschieden, dass es sich bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung um selbständige Hauptleistungen handelt, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. Allerdings war es in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 Euro zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (Az. XI R 29/23).
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