Team
Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.
Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.
Zu unserem Team gehören:
- 1 Wirtschaftsprüfer
- 16 Steuerberater
- 5 Steuerfachwirte
- 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
- 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
- 11 Steuerfachangestellte
- 1 Buchhalterin
Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.
Aktuelles
Einkommensungleichheit seit 2018 weiter angestiegen – Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt mi...
Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. So die Ergebnisse des neuen Verteilungsberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
mehrEU-Kommission stellt digitales Omnibuspaket vor
Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 ein digitales Omnibuspaket vorgestellt. Das Paket enthält v. a. Änderungen am AI Act und am Data Act. Die umfangreichsten Anpassungsvorschläge betreffen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
mehrAbhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz gegen GmbH-Geschäftsführer unzulässig
Das OLG Koblenz hatte zu entscheiden, ob eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) nicht nur gegen eine GmbH, sondern auch gegen deren Geschäftsführer persönlich erhoben werden kann (Az. 9 VKl 1/24).
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