Markus Stenten
Partner
Jahrgang 1969
Dipl.-Betriebswirt (FH); Steuerberater seit 1999
Telefon: 0211/680400
Fax: 0211/6804040
E-Mail: markus.stenten@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Bankkaufmann 1990
Studium Wirtschaft/Finanz- und Steuerwesen an der Hochschule Niederrhein 1991-1995
Berufliche Laufbahn:
Steuerberatungsassistent Sozietät Penner + Dr. Feldhausen, später Penner + Partner GbR 1995-1999
Steuerberater bei Penner + Partner mbB seit 1999
Partner bei der Penner + Partner mbB seit Juli 2021
Aktuelles
Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan unmöglich
Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher nicht in Betracht. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 869/22).
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Der vzbv hält Verwahrungsentgelte von Banken für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun BGH.
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Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
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