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Jörg Penner

Partner

Jahrgang 1963
Diplom-Kaufmann; Steuerberater seit 1993 / Wirtschaftsprüfer seit 1995

Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: joerg.penner@pennerundpartner.de

Ausbildung:

Abitur 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln 1984 – 1989

Berufliche Laufbahn:

Prüfungsassistent / Prüfungsleiter „Big Four“-Gesellschaft 1989 – 1993
Partner bei Penner + Partner GbR und Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993

Fachliche Gremientätigkeit:

Mitglied im Ausschuss für internationales Steuerrecht der Bundessteuerberaterkammer
Mitglied im Ausschuss „Fachberater internationales Steuerrecht“ der Steuerberaterkammern NRW

Berufständische Gremien:

Vorstand der Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mitglied in diversen Kammerausschüssen

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Aktuelles

24.10.2025

Einkommensverlust nach Geburt weit höher als bisher gedacht

Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder - mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ZEW Mannheim mit der Universität Tilburg.

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23.10.2025

Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership

Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine Unternehmensgewinne vorliegen, sondern private Veräußerungsgeschäfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind (Az. 3 K 2355/20).

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23.10.2025

Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte

Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, sind inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Ist „auslösendes Moment“ für die Zahlung der Versorgungsbezüge die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der früheren inländischen Betriebsstätte, sind die Versorgungsbezüge auch abkommensrechtlich weiterhin dieser früheren inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, auch wenn diese im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr besteht und der Versorgungsleistungsempfänger inzwischen in ein anderes Land verzogen ist. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 549/23).

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