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Penner und Partner Kanzlei-App

Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

Aktuelles

12.11.2025

BGH entscheidet über Zulässigkeit der Übermittlung sog. Positivdaten an SCHUFA

Der BGH hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat (Az. VI ZR 431/24).

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12.11.2025

„Zu spät“ – Die Tore dürfen bleiben! Unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts?

Im Grundbuch gesicherte Wegerechte auf Nachbargrundstücken, um das eigene Grundstück zu erreichen, sind weit verbreitet. Doch was gilt, wenn der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet? Dazu hatte das LG Köln zu entschieden (Az. 30 O 487/24).

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12.11.2025

Nachbarstreit: LG Köln bestätigt amtsgerichtliche Zurückweisung einer Klage wegen Lichtimmissionen a...

Streitigkeiten zwischen Nachbarn beschäftigen die Gerichte immer wieder. Das LG Köln hatte sich mit behaupteten Beeinträchtigungen in Schlafräumen durch Lichtimmissionen vom Nachbargrundstück zu befassen (Az. 6 S 24/25).

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