International
XLNC
Global professional excellence
Als unabhängiges Mitglied der XLNC, einer globalen Allianz von internationalen Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs- und Anwaltskanzleien, ist unsere Kanzlei in der Lage, die bestmögliche Beratung auf globaler Ebene anzubieten.
Durch XLNC haben wir Zugang zu Experten auf der ganzen Welt, welche eine Beratung zu lokalen Vorschriften, Compliance und Markteinführungsstrategien im jeweiligen internationalen Raum möglich machen.
Dabei eröffnet die breite internationale Präsenz von XLNC sowohl uns als auch unserer Mandantschaft einen Zugang zum globalen Markt.
Wir stehen durch unsere XLNC-Mitgliedschaft somit in direkter Verbindung zu qualitativ hochwertigen Firmen in nahezu allen wichtigen Finanz- und Handelszentren weltweit.
Das hilft Ihnen und uns nicht nur bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten über nationale Grenzen hinaus, sondern auch bei der Suche internationaler Unterstützung, zusätzlich zu unseren Dienstleistungen innerhalb des nationalen Marktes.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Erfolg zu unterstützen, wo auch immer Ihr Geschäft Sie hinführt.
Für weitere Informationen besuchen Sie XLNC online unter (www.xlnc.org).
Über XLNC
Haftungsausschluss
XLNC ist eine globale Allianz unabhängiger professioneller Unternehmen. XLNC, eine nach schweizerischem Recht gegründete Gesellschaft, fungiert ausschließlich als Verwaltungsressource der Allianz und erbringt daher keine Rechts-, Prüfungs- oder sonstigen professionellen Dienstleistungen jeglicher Art an Dritte. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von XLNC-Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. XLNC und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich getrennte und eigenständige Einheiten. Diese Unternehmen stehen nicht in Beziehung zu einem Mutterunternehmen, einer Tochtergesellschaft, eines Partners, eines Joint Ventures, eines Vertreters oder eines Netzwerks. Keine Mitgliedsfirma von XLNC hat die Befugnis (tatsächlich, offensichtlich, implizit oder anderweitig), XLNC oder eine andere XLNC-Mitgliedsfirma in irgendeiner Weise gleichermaßen zu verpflichten oder zu binden. Auch XLNC hat keine solche Befugnis, eine Mitgliedsfirma zu verpflichten oder zu binden. Alle XLNC-Mitglieder sind unabhängige Unternehmen. Als solche erbringen sie ihre Dienstleistungen ausschließlich auf eigene Rechnung (einschließlich Nutzen und Risiko), ohne dass XLNC und / oder andere XLNC-Mitgliedsunternehmen beteiligt sind.
Aktuelles
Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Der Rat der EU hat die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, sie umfasst jedoch weiterhin dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor.
mehrRat billigt Schlussfolgerungen zur Nutzung von steuerlichen Anreizen zur Unterstützung sauberer Tech...
Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zu steuerlichen Anreizen zur Förderung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie im Rahmen des EU-Deals für eine saubere Industrie gebilligt. Die Schlussfolgerungen sind eine Antwort auf eine diesbezügliche Empfehlung der Kommission vom 2. Juli 2025.
mehrDigitale Steuerbescheide – Was ab 2026 gilt
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel - Papier zur Ausnahme. Der DStV fasst die Änderungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.
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