Ines Lanfermann-Heckmanns

Partner
Year of birth 1961
Diplom-Kfm. (MBA); Steuerberaterin (certified tax consultant) since 1992 / Wirtschaftsprüferin (certified auditor) since 1993
Phone: +49 (0)211-68 04 00
Fax: +49 (0)211-68 04 04 0
E-mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de
Education:
- Abitur (university entrance diploma) 1980
- Training as assistant in the field of tax and business consultancy 1980 – 1982
- Studies of business administration at the “Christian-Albrechts-Universität” in Kiel
and at the “Freie Universität Berlin” 1982 – 1987
Career:
- Auditor and research assistant “Big Four” company 1988 – 1992
- Partner / managing director of Penner + Lanfermann Treuhand GmbH since 1993
- Partner of Penner + Partner GbR since 1997
Subject-specific committees:
- Member of the committee on “Corporation Tax” at the “Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.”
Professional committees:
- Board of the “Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.”
(regional institute of tax advisors) - Member of the board of administration at the "Institut der Wirtschaftsprüfer e.V."
News
Kein Anspruch auf Vergütung für Zusatzaufgaben eines Richters
Ein Richter, der zusätzlich zu den mit der Stelle, für die er ernannt wurde, verbundenen Aufgaben auch Aufgaben wahrnimmt, die zu einer unbesetzten Stelle an seinem Gericht gehören, hat keinen Anspruch auf eine notwendigerweise finanzielle Entschädigung. Die Gewährung von Freizeit zum Ausgleich der Mehrarbeit könne jedoch lt. EuGH angemessen sein (Rs. C-272/24).
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Im Gesamtbild ist die wirtschaftliche Situation in Deutschland im Herbst noch fragil. Die Aufhellung der Geschäftserwartungen in einigen Bereichen steht im Kontrast zu der meist noch als ungünstig bewerteten Lage. Das BMWE gibt einen umfassenden Überblick.
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„Vollständig klimaneutrales Turnier“, „energieeffiziente Stadien“: Bei der Fußball-WM in Katar gab es große Versprechungen in Sachen Klimaschutz. Nun hat der vzbv einen ersten juristischen Erfolg gegen die FIFA erzielt: Das LG Berlin II hat dem Weltfußballverband mehrere irreführende Werbeaussagen zur angeblich klimaneutralen Fußball-WM in Katar untersagt (Az. 52 O 53/23).
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