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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

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News

02.04.2025

Online-Apotheke scheitert vor Gericht mit Unterlassungsantrag gegen örtlichen Apotheker

Das LG München II hat den Antrag einer in den Niederlanden ansässigen Online-Apotheke gegen den Inhaber einer Apotheke aus dem Isarwinkel auf Unterlassung bestimmter Äußerungen, die dieser im Lokalteil einer überregionalen Zeitung veröffentlichten Interview getätigt hatte, zurückgewiesen (Az. 2 HK O 627/25).

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02.04.2025

Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden

Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. So der BayVGH (Az. 21 ZB 24.514).

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02.04.2025

FG Baden-Württemberg lehnt die Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbe...

Das FG Baden-Württemberg hat zur Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid eine Zusammenfassung veröffentlicht (Az. 8 V 250/25, 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).

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