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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

News

22.10.2025

Beschwerde zurückgewiesen: Akteneinsicht in elektronische Bußgeldakten über PDF/A

Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten erfolgt in Hessen durch die Übermittlung der Akte als PDF/A an den Verteidiger des Betroffenen. Das OLG Frankfurt führte im Rahmen der Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde eines Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich dazu aus, wie Akteneinsicht in elektronisch geführte Bußgeldakten zu erfolgen hat (Az. 2 ORbs 95/25).

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22.10.2025

Kommissionsvorschlag für rechtzeitige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

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22.10.2025

Anwaltliche Mandatsverträge können widerrufen werden

Werden Anwaltsverträge rein digital geschlossen, können sie widerrufen werden und der Honoraranspruch entfällt ersatzlos. Auf diese Entscheidung des LG Flensburg weist die BRAK hin (Az. 4 O 80/25).

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