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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

News

13.11.2025

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich über...

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer lt. BAG Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (Az. 6 AZR 131/25).

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13.11.2025

Neue Regierungsentwürfe und Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister

Die Regierung will die Zwangsvollstreckung und Immobilientransaktionen digitalisieren. Doch das ist nur ein Teil umfassender Digitalisierungspläne. Die BRAK gibt einen Überblick.

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13.11.2025

BFH: Verkündungstermin zur Grundsteuer „Bundesmodell“

Der II. Senat des BFH wird am 10. Dezember 2025 ab 9 Uhr in den drei Verfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell Entscheidungen verkünden. Hierauf weist das Gericht hin (Az. II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25).

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