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History

25.02.1957 Foundation of partnership Heinz Penner / Peter Scheibe
01.01.1965 Single office of Heinz Penner at Goethestr. 11
24.09.1976 Foundation Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
(now Penner + Lanfermann Treuhand GmbH)
01.01.1979 Relocation to the office Schumannstr. 61-63
01.05.1980 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen
01.10.1993 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner
01.01.1996 Relocation to the office Humboldtstr. 10
01.07.1996 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner
01.01.1997 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis
25.02.2007 50 years Penner + Partner GbR
30.10.2011 Death of the company founder Heinz Penner
01.01.2013 Member firm of Enterprise Worldwide

News

06.11.2025

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe Berichtsmonat September 2025

Im September ist laut BMWE die Produktion im Produzierenden Gewerbe gestiegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie preis-, kalender- und saisonbereinigt 1,3 Prozent über dem Vormonat; im August war sie vor allem in Folge einer Sonderentwicklung in der Automobilindustrie (Werksferien) um 3,7 Prozent gefallen.

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06.11.2025

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung in einem sog. Dieselverfahren

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Zurückweisung einer Berufung im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem Fall des sog. Diesel-Abgasskandals richtet (Az. 2 BvR 1760/22).

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06.11.2025

BFH: Der „kostenlose“ erstmalige Zugang zum E-Abo einer Zeitung war in den Jahren 2009 bis 2012 wirk...

Der BFH hat entschieden, dass es sich bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung um selbständige Hauptleistungen handelt, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. Allerdings war es in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 Euro zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (Az. XI R 29/23).

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