Deutsch/Englisch

History

25.02.1957 Foundation of partnership Heinz Penner / Peter Scheibe
01.01.1965 Single office of Heinz Penner at Goethestr. 11
24.09.1976 Foundation Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
(now Penner + Lanfermann Treuhand GmbH)
01.01.1979 Relocation to the office Schumannstr. 61-63
01.05.1980 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen
01.10.1993 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner
01.01.1996 Relocation to the office Humboldtstr. 10
01.07.1996 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner
01.01.1997 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis
25.02.2007 50 years Penner + Partner GbR
30.10.2011 Death of the company founder Heinz Penner
01.01.2013 Member firm of Enterprise Worldwide

News

23.10.2025

Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership

Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine Unternehmensgewinne vorliegen, sondern private Veräußerungsgeschäfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind (Az. 3 K 2355/20).

mehr
23.10.2025

Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte

Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, sind inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Ist „auslösendes Moment“ für die Zahlung der Versorgungsbezüge die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der früheren inländischen Betriebsstätte, sind die Versorgungsbezüge auch abkommensrechtlich weiterhin dieser früheren inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, auch wenn diese im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr besteht und der Versorgungsleistungsempfänger inzwischen in ein anderes Land verzogen ist. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 549/23).

mehr
23.10.2025

Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall

Bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer kann der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Er ist lt. FG Baden-Württemberg nicht gehalten, seinen Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem Bruchteil sein Anspruch im Insolvenzverfahren erfüllt wird (Az. 14 K 1423/21).

mehr
Bereitgestellt von DATEV eG. © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten.