History
25.02.1957 | Foundation of partnership Heinz Penner / Peter Scheibe |
01.01.1965 | Single office of Heinz Penner at Goethestr. 11 |
24.09.1976 | Foundation Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (now Penner + Lanfermann Treuhand GmbH) |
01.01.1979 | Relocation to the office Schumannstr. 61-63 |
01.05.1980 | Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen |
01.10.1993 | Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner |
01.01.1996 | Relocation to the office Humboldtstr. 10 |
01.07.1996 | Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner |
01.01.1997 | Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis |
25.02.2007 | 50 years Penner + Partner GbR |
30.10.2011 | Death of the company founder Heinz Penner |
01.01.2013 | Member firm of Enterprise Worldwide |
News
Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
In seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung schlägt der Bundesrat vor, eine im Gerichtskostengesetz enthaltene Regelung zu Vorauszahlungspflicht der Gerichtsgebühren in Zwangsvollstreckungsverfahren zu streichen (BT-Drucks. 20/11310).
mehrKfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Mittelständisches Geschäftsklima steigt zum dritten Mal in Folge
Die Stimmung unter den Mittelständlern in Deutschland hellt zu Beginn des Frühlings weiter spürbar auf. Im April zieht das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen lt. KfW zum dritten Mal in Folge an und notiert nun bei -11,3 Saldenpunkten – ein Plus von 5,2 Zählern gegenüber dem Vormonat.
mehrBFH: Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten – Zweifel an der Wirksamk...
Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten. Unterläuft der Geschäftsstelle des Gerichts bei der Weiterleitung einer telefonischen Benachrichtigung über eine solche Verzögerung ein Fehler, ist dieser dem Gericht zuzurechnen. So der BFH (Az. X B 68/23, X B 69/23).
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